Jana Katrin Bruchatz, Fachanwältin für Familienrecht

Das Familienrecht gehört zweifellos zu den komplexesten und aufwändigsten Rechtsgebieten.

Nicht erst im Falle einer Trennung und Ehescheidung ist die Sachkenntnis einer Spezialistin gefragt, die über die eines Universalisten hinaus gehen sollte.

In einem mehrmonatigen Fachlehrgang werden der Fachanwältin für Familienrecht umfangreiche und praxisbezogene Kenntnisse des Familienrechts vermittelt.

Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, die Rechtsanwältin muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von der Anwältin verlangt (§ 5 lit. e FAO), dass sie mindestens 120 Fälle selbständig bearbeitet haben muss, hiervon mindestens 60 gerichtlich. Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin vorgewiesen werden können.

Besondere Kenntnisse (vgl. § 12 FAO) besitzt die Fachanwältin für Familienrecht in den Bereichen: * materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft * familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht * Internationales Privatrecht im Familienrecht * Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt die Rechtsanwältin im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den die Anwältin mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung hat die Fachanwältin jährlich an einer ausführlichen Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes von mindestens 10 Zeitstunden teilzunehmen. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.