Der Fachanwalt für Verkehrsrecht

Im Moment der Ingangsetzung eines Kraftfahrzeugs, des Aufsteigens auf ein nichtmotorisiertes Zweirad, ja sogar schon bei einem Spaziergang begibt man sich in den Bereich straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Mit diesen Vorschriften in Konflikt zu geraten, ist ein im Laufe eines Lebens wohl eher fest einzukalkulierendes Risiko.

Verkehrsunfälle, Ordnungswidrigkeiten, Streitigkeiten beim Autokauf und -verkauf... die Liste möglicher Problemfelder ließe sich fast unbegrenzt fortsetzen.

Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich daher, am Besten schon vor dem Auftreten eines verkehrsrechtlichen Problems sicher sein, einen Ansprechpartner für den Fall der Fälle zu haben.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht Wolfgang Schönekerl ist Ihr unabhängiger, d.h. nicht an eine bestimmte Versicherung oder Automobilclub gebundener Spezialist in allen Fragen rund um den Straßenverkehr.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt gem. §§ 4, 14d Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Verkehrsrechts. Hierdurch ist eine nachhaltige und juristisch saubere Vertretung des Rechtssuchenden durch diese Zusatzqualifikation genauso gegeben, wie eine allumfassende Vertretung und Hilfestellung im gesamten Verkehrsrecht und das ohne Vorgaben Ihres Versicheres. Das verstehen wir unter freier Judikatur.

Die besondere Qualifikation hat der Fachanwalt für Verkehrsrecht vor der Rechtsanwaltskammer Brandenburg nachgewiesen, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verliehen hat.

Hierzu zählt neben der mindestens 3jährigen Zulassung, die Absolvierung eines speziellen Fachanwaltslehrgangs und das Bestehen von 3 5stündigen Klausuren und der Nachweis von mindestens 160 verkehrsrechtlichen Mandaten aus verschiedensten verkehrsrechtlichen Bereichen.

Besondere Kenntnisse (vgl. § 14d FAO) besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen: * Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht * Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen * Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht * Recht der Fahrerlaubnis und * Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen 24h, 365 Tage im Jahr zur Verfügung, rufen Sie uns bei allen akuten Problemen an, wir helfen gerne und sofort unter 0177-7077621.

Wolfgang Schönekerl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht